§ 2: Sprachlicher Hinweis und Geltungsbereich

(1) Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios abgeschlossen werden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden und nicht für Verträge, die bei denen das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet, wie beispielsweise den Vertragsabschluss über das Internet oder eine App.

§ 3: Leistungsinhalt

(1) Das Studio gewährt dem Nutzer während der vereinbarten Nutzungszeiten gegen das vereinbarte Entgelt die Nutzung der vereinbarten und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandenen Leistungen. Dem Studio bleibt es vorbehalten, Veränderungen am Leistungsangebot vorzunehmen, soweit die Veränderungen das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Leistungsangebot nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen: Gesetzliche Minderungs- und Sonderkündigungsrechte des Mitglieds bleiben hiervon unberührt.

§ 4: Vertragsverlängerung

Die Vereinbarung wird zunächst für die Erstlaufzeit, gerechnet ab dem eingetragenen Vertragsbeginn, geschlossen. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Alle Kündigungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.

§ 5: Zahlungsbedingungen

(1) Das vereinbarte Nutzungsentgelt für die Mindestlaufzeit ist vollumfänglich beim Abschluss des Vertrages fällig. Das Nutzungsentgelt für den Verlängerungszeitraum ist am 01. Tag des Verlängerungszeitraums vollumfänglich fällig. Dem Mitglied wird jedoch eine zweiwöchige Zahlungsweise in Höhe der ausgewiesenen wöchentlichen Teilbeträge gewährt, soweit es dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt. Die wöchentlichen Teilbeträge werden dabei jeweils spätestens zweiwöchig im Voraus fällig.

(2) Die Ratenzahlungsmöglichkeit besteht nur für den Fall, dass das Mitglied dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt hat.

(3) Die Ratenzahlungsmöglichkeit erlischt ebenfalls, wenn das Mitglied schuldhaft mit mehr als 12 Wochen Beitrag in Verzug gerät. In diesem Fall wird der gesamte Restbetrag bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit behält sich das Studio das Recht vor, das zu zahlende Entgelt einmal jährlich um maximal 3 % zu erhöhen.

(5) Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, so ändert sich das vereinbarte Nutzungsentgelt entsprechend.

(6) Eine Aufrechnung gegen den Anspruch des Studios auf Zahlung des Nutzungsentgeltes ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung möglich.

(7) Sollte nicht der Vertragspartner den Vertrag selbst unterschreiben, sondern dessen gesetzlicher Vertreter, besteht Einverständnis, dass der Vertreter für die Verpflichtungen des Vertragspartners gesamtschuldnerisch selbst mithaftet. Im Falle der Unterzeichnung eines von zwei elterlich Sorgeberechtigten versichert der Unterzeichnende, dass er auch den anderen Elternteil vertritt und mit verpflichtet.

(8) Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichteinlösung der Lastschrift durch seine Bank, den bei dem Studio eintretenden Mehraufwand an Verwaltungsarbeit in Höhe von 10,-€ auszugleichen. Der Kunde haftet für den Betrag nur, wenn die Nichteinlösung auf seinem Verschulden beruht und ihm bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden beim Studio überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als in der vorbezeichneten Pauschale genannt, entstanden ist.

§ 6:Ruhezeitmöglichkeit

(1) Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z. B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

§ 7: Mitgliederverwaltung/ Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung

(1) Die Mitgliederverwaltung des Studios ist telefonisch von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 10 Uhr bis 16 Uhr erreichbar. Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir dennoch auf eine für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehlam Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

§ 8: Übertragbarkeit der Nutzungsrechte

Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Studios übertragbar.

§ 9: Haftung

Eine Haftung für Sachschäden wird nicht übernommen, es sei denn, der Sachschaden ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen.

§ 10: Änderungen

Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Nutzers sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Nutzers.

§ 11: Sondertarife
Der vereinbarte Sondertarif gilt für die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit. Ab Beginn des Verlängerungszeitraums ist der vereinbarte reguläre Beitrag zu zahlen, es sei denn, das Mitglied weist unaufgefordert bis zum Ende der Mindestlaufzeit nach, dass die Voraussetzungen für den Sondertarif fortbestehen. Weitere Nachweise hat das Mitglied jeweils nach Ablauf von 6 weiteren Monaten zum nächsten Monatsersten einzureichen. Erfolgt kein fristgerechter Nachweis durch das Mitglied, ist der reguläre Beitrag zu zahlen.


Datenschutzrechtliche Informationen und Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

I. Wir sind gemäß Art. 13 DSGVO bei der Verarbeitung von personenbezogenen verpflichtet, Sie, als von der Datenverarbeitung betroffenen Person, über bestimmte Aspekte und Umstände der Datenverarbeitung zu informieren. Ferner dürfen Teile der beabsichtigten Datenverarbeitung nur mit Ihrer Einwilligung verarbeitet werden. Mit den nachfolgenden Ausführungen kommen wir daher unserer Informationspflicht nach, ebenso, wie Sie die Möglichkeit haben, Ihre Einwilligung zu der nachfolgend dargestellten Datenverarbeitung zu erklären.

II. Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Mobilnummer, Geburtsdatum, Mitgliedschaftsbeginn, Vertragslaufzeit, Bankdaten, Check-in/out Zeitpunkte, jeweilige Dauer des Besuchs und Besuchshäufigkeit werden zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO bzw. hinsichtlich der Check-in/out Zeitpunkte, die jeweilige Dauer des Besuchs und die Besuchshäufigkeit erfolgt dies zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt darin, dass das Fitnessstudio bei einer Inanspruchnahme und/oder rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Betroffenen, die eine Anwesenheit oder Nichtanwesenheit des Betroffenen in einem bestimmten Zeitraum zum Gegenstand hat, in die Lage versetzt wird, substanziell zu prüfen und vorzutragen.

III. Im Übrigen erfolgt die Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung. Wenn Sie mit einer der nachfolgenden Datenverarbeitungen und Nutzungen einverstanden sind, kreuzen Sie dies bitte entsprechend an. Wollen Sie keine Einwilligung erteilen, lassen Sie die Felder bitte frei. In diesem Falle erfolgt keine entsprechende Datenverarbeitung. Ich willige ein,

a), dass mir das Fitnessstudio postalisch oder auf andere Weise, wie etwa per E-Mail, SMS, WhatsApp Informationen und Angebote zu dem Leistungsangebot, Aktionen oder Veranstaltungen zum Zwecke der Werbung oder als Einladung übersendet.

b), dass mir das Fitnessstudio postalisch oder auf andere Weise, wie etwa per E-Mail, SMS, WhatsApp Informationen und Angebote zu dem Leistungsangebot, Aktionen oder Veranstaltungen zum Zwecke der Werbung oder als Einladung auch nach Vertragsbeendigung übersendet.

c), dass von mir zur Verwendung auf dem Mitgliedsausweis sowie zu Zwecken der Identifikation auch in der Studioverwaltungssoftware ein Porträtfoto aufgenommen wird. Soweit sich aus meinem Foto Hinweise auf meine ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z. B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), bezieht sich meine Einwilligung auch auf diese Angaben.

d), dass von mir im Rahmen einer Anamnese gesundheitsbezogene Daten (Größe, Gewicht, Blutdruck, Verletzungen, Medikamente und Ähnliches) zur Individualisierung und Optimierung von Trainingsplänen verarbeitet werden.

e), dass von mir körperspezifische Daten zur Individualisierung von Ernährungsplänen verarbeitet werden.

IV. Mir steht das Recht zu, jederzeit die Einwilligung zu widerrufen, ohne dass hierdurch die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Es kann sein, dass durch den Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung zur Nutzung elektronisch gesteuerter Trainingsgeräte eine Nutzung dieser Geräte nicht mehr möglich ist. Grund hierfür sind die technischen Vorgaben durch den Hersteller, auf welche wir keinen Einfluss haben.

V. Darüber hinaus werden die nachfolgenden Informationen erteilt:

a) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist Günter Dreher.

b) Die personenbezogenen Daten gemäß der Ziffer 1. und Ziffer 2 lit

d), und e) dieser Erklärung werden für die Dauer des Mitgliedschaftsvertrages sowie danach für zehn Jahre weiter verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür sind die Vorschriften der §§ 147 Abs. 3 AO, 257 HGB, 14 b Abs. 1 UStG sowie 199 Abs. 3 BGB. Nach Ablauf der Frist wird geprüft, ob es ein weiteres Verarbeitungsrecht gibt, wobei verneinenden, falls die Daten gelöscht werden.

VI. Die personenbezogenen Daten gemäß Ziffer 2 lit. a) und g) werden für die Dauer des Mitgliedschaftsvertrages sowie danach bis zum Ablauf der Verjährungszeit gem. § 199 Abs. 1 BGB gespeichert. Diese beträgt drei Jahre und beginnt, mit dem, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

a) Die personenbezogenen Daten gemäß Ziffer 2 lit. b) werden nach einem etwaigen Widerruf gelöscht.

b) Die personenbezogenen Daten gemäß Ziffer 2 lit. c) werden an dem Tag nach Ablauf der Mitgliedschaft gelöscht.

c) Soweit die Datenverarbeitung auf der Grundlage der Einwilligung erfolgt, so werden diese Daten nach Widerruf der Einwilligung gelöscht. Hiervon unberührt bleibt ein mögliches Recht, die Daten aufgrund gesetzlicher Ermächtigung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) bis f) DSGVO zu verarbeiten.

d) Ihnen stehen im Hinblick auf die Datenverarbeitung die Rechte auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Unbeschadet hiervon und eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs (Art. 77 DSGVO) steht Ihnen das Recht zu, sich bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu beschweren.

e) Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Tel.: + 49 6131 89200
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

f) Soweit die Verarbeitung gem. der Ziff. 1 auf Art 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO beruht, so ist die Verarbeitung notwendig zur Vertragserfüllung und -durchführung. Ohne diese personenbezogenen Daten ist die Vertragsdurchführung nicht möglich. Soweit die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, so ist die Bereitstellung dieser Daten freiwillig. Eine Weigerung der Einwilligung hätte keine Konsequenzen.

g) Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4DSGVO.


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TRAINING 40

Nutzung des gesamten Clubangebotes im TONUS SportsClub, außer Kurse, zu allen Öffnungszeiten, inkl. Liquids& Tafelwasser, inkl. Triple-F-Area & Triple-F-Kurse! Für die Nutzung weiterer Bereiche ist eine Tageskarte nach aktuell gültigem Tagessatz zu lösen. Personaltraining nach jeweils 40 Check-ins bei einer Laufzeit von 99Wochen.

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